Geltungsbereich
Die nachstehende Erklärung bezieht sich auf alle Werke der Carl Kühne KG (GmbH & Co.) und schließt alle von der Carl Kühne KG hergestellten und vertriebenen Produkte ein.
Begriffe
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind Organismen, bei denen das genetische Material mit Hilfe molekularbiologischer Methoden in einer Weise verändert worden ist, wie es natürlicherweise durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht möglich ist (GenTG, Richtlinie 2001/18/EG).
Erklärung
• Hiermit wird erklärt, dass die von der Carl Kühne KG hergestellten und vertriebenen Produkte gem. EG VO 1829/2003 über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel und gem. EG VO 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebens- und Futtermitteln sowie den Änderungen der Richtlinie 2001/18 EG nicht gekennzeichnet werden müssen.
• Die von der Carl Kühne KG hergestellten und vertriebenen Produkte enthalten im Sinne der oben genannten EU-Verordnungen keine GVO, bestehen nicht aus diesen, werden nicht aus GVO hergestellt und enthalten keine Zutaten (incl. Zusatzstoffe und Aromen), die aus GVO hergestellt werden. Ausgenommen hiervon sind zufällig oder technisch nicht vermeidbare Kontaminationen mit gentechnisch verändertem Material bis zu einem Schwellenwert von 0,9% bezogen auf die Zutat.
• Diese Erklärung geben wir vor dem Hintergrund lieferantenseitiger Erklärungen und Spezifikationen ab.
• Sollte es zukünftig Änderungen zu dieser Erklärung geben, werden wir unsere Kunden rechtzeitig auf die veränderten Gegebenheiten hinweisen.
Michael Brieber
Leiter Zentrale Qualitätssicherung
Carl Kühne KG (GmbH & Co)
Februar 2017
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