Als Lebensmittelhersteller sind wir verpflichtet, bestimmte Allergene (gemäß Lebensmittelinformations-Verordnung, Anhang II) auf dem Etikett kenntlich zu machen. Dies kann dadurch erfolgen, dass das Allergen namentlich genannt ist oder in Klammern hinter der Zutat steht. Bei Produkten, die ab Dezember 2014 hergestellt werden, sind diese Allergene zusätzlich kursiv hervorgehoben. Informationen zu unseren Inhaltsstoffen haben wir unter "Inhaltsstoffe, leicht erklärt" zusammengestellt.