Essige haben kein Mindesthaltbarkeitsdatum, weil sie nahezu unbegrenzt haltbar sind. Dies ist sogar im deutschen Lebensmittelgesetz verankert („Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz", § 4a, 2.), denn selbst nach dem Öffnen einer Flasche mit Essig ist ein klassischer Verderb wie z.B. Schimmelbefall nicht zu befürchten. Es kann jedoch vorkommen, dass sich ein heller Essig im Laufe der Zeit dunkler färbt. Auch Trübungen oder Ausflockungen können auftreten. Bei diesen handelt es sich allerdings um natürliche Prozesse, die sich nicht negativ auf die Qualität des Essigs auswirken.